Manuelle Therapie

Manuelle Therapie

Ebenso wie bei KG ZNS PNF benötigen Therapeuten eine Zusatzausbildung. Diese dauert zwei Jahre und endet mit einer Prüfung. Erst mit bestandener Prüfung kann manuelle Therapie bei den Krankenkassen abgerechnet werden.

Der Name impliziert schon die Form der Therapie – zumindest am Anfang wird Hand angelegt. Der Patient bleibt zunächst passiv.

Was passiert bei der manuellen Therapie?

Nach einem ausführlichen Befundgespräch werden dyfunktionale Strukturen vom Therapeut ertastet. Das können zum Beispiel Gelenke oder anliegende Strukturen sein, die aus verschiedenen Gründen ihre Funktion nicht optimal ausführen können. Durch besondere Griffe versucht er diese Störungen wieder zu beheben.

Hierzu gehören:

  • Querfriktionen und tiefgehende Triggerpunktbehandlungen
  • Traktion/Extension der Gelenke
  • Manipulative Eingriffe bei Blockaden
  • Mobilisierende Techniken wie Dehnungen
  • Osteopathische Techniken



Die Traktion/Extension kann hervorragend im Schlingentisch durchgeführt werden.

Bei manipulativen Techniken werden versucht, Blockaden ruckartig zu lösen. Bestimmt Griffe und Lagerungen des Patienten unterstützen den Erfolg. Osteopathische Techniken eignen sich besonders gut.

Zur Unterstützung der Maßnahmen erhält der Patient Tipps für zu Hause, die er täglich, am besten mehrere Male, befolgt.

Gewebe- und Gelenkstörungen behoben – was dann?

Mit der Beseitigung der Gewebe- und Gelenkstörungen sind häufig die Schmerzen vermindert oder sogar verschwunden. Spätestens jetzt beginnt die aktive Phase.

Gezielte Kräftigung und Dehnung können verhindern, dass Blockaden wieder auftreten. Patienten muss klar werden, dass regelmäßige Bewegung wichtig ist, um aus dem Kreislauf Blockade, Schmerzen und daraus resultierenden Bewegungseinschränkungen zu kommen.

Geeignet ist Eigenkörpertraining mithilfe des Sling-Trainers. Präventiv kann es sinnvoll sein, einen der bei uns angebotenen Präventionskurse wie Functional Fitness oder Rückenschule zu belegen.

Was verordnet der Arzt?

Auf dem Rezept steht kurz „MT“ oder manuelle Therapie. Die Regelverordnung beträgt maximal drei Rezepte je sechs Behandlungen, es kommt jedoch häufiger vor, dass der Arzt drei Mal MT und drei x KG verordnet, damit aktive Übungen nicht zu kurz kommen.

Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10,00 € plus 10% dessen, was die Kasse dem Therapeuten erstattet.

Als Heilpraktiker für Physiotherapie kann ich ihnen diese Therapie auch ohne ärztliche Verordnung anbieten.