INFOS

Hier finden Sie wichtige Patienteninformationen und unsere aktuellen Stellenangebote.

ÄRZTLICHE VERORDNUNG

Physiotherapie Verordnungen der gesetzlichen Krankenkassen sind normalerweise 28 Tage ab Ausstellungsdatum gültig. Es sei denn ihr Arzt hat einen dringlichen Behandlungsbedarf angekreuzt. Dann muss das Rezept innerhalb von 14 Tagen angefangen werden. Startet die Behandlungsserie muss das Rezept innerhalb von 3 Monaten (wenn bis 6 Behandlungen verordnet sind) oder 6 Monaten (wenn mehr als 6 Beh. verordnet sind) ab erstem Termin beendet werden. Bitte haben sie Verständnis, dass die gesetzlichen Krankenkassen diese Regeln vorgeben und wir nicht davon abweichen können. Verliert das Rezept seine Gültigkeit können sie aber ihren Arzt bitten ein neues Rezept auszustellen.

Rezepte von privaten Krankenkassen haben in der Regel weniger strenge Regeln. Hier ist wichtig zu wissen, was sie individuell mit ihrer PKV in ihrer Versicherungspolice vereinbart haben.

TERMINE

Da wir eine Praxis mit festem Termin- und Bestellsystem führen kann bei unentschuldigtem Fehlen bzw.
kurzfristiger Absage (weniger als 24 Stunden) laut Vertrag die volle Höhe der Behandlung in Rechnung gestellt
werden.
Die mit ihnen vereinbarte Zeit sowie der Therapieraum & ggf. Therapiegeräte sind ausschließlich für sie reserviert.
Es wird ausdrücklich vereinbart, dass Annahmeverzug gemäß § 615 BGB eintritt, wenn der vereinbarte Termin nicht
fristgemäß von Ihnen abgesagt und eingehalten wird. Die durch den Behandlungsausfall ersparten Aufwendungen
werden selbstverständlich in Abzug gebracht (z. B. Kosten für Wärmeanwendungen). Das Recht zur
außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 626 BGB bleibt bestehen.
Die Ausfallgebühr entfällt bei Neuvergabe des frei gewordenen Termines. Falls sie uns telefonisch nicht erreichen
hinterlassen sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter.

PRIVATPREISE / SELBSTZAHLER

Die derzeit gültigen Vergütungssätze entnehmen sie dem Aushang bzw. werden ihnen ausgehändigt.
Die Vergütungen der Behandlungen werden direkt mit ihnen abgerechnet und sind in voller Höhe zu begleichen,
unabhängig der Höhe der Erstattung durch die Private Krankenversicherung oder Beihilfestelle.
Der Patient/die Patientin informiert sich selbstständig ob und wie viel der Kostenträger von den durchzuführenden
Maßnahmen übernimmt und ist sich über Einzelheiten seines Tarifes im Klaren. Eine spätere Reklamation oder
Ermäßigung ist nicht möglich.
Falls ihre Krankenversicherung ihnen ihre Erstattung kürzen will haben wir ein umfangreiches Serviveangebot für sie um sie bei einem Widerspruch zu unterstützen. In der Vergangenheit haben wir so schon einigen Patienten helfen können zu ihrem Recht zu kommen.

CORONA INFORMATION

Am 7. April 2023 ist der rechtliche Rahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen ausgelaufen. Das heißt: Die letzten noch verbliebenen Maßnahmen sind weggefallen – wie das Tragen einer FFP2-Maske beim Besuch unserer Praxis.
Falls sie Krankheits- bzw. Erkältungssymptome zeigen bitten wir sie trotzdem noch ihren Termin frühzeitig abzusagen oder beim Betreten um das Tragen einer Maske zum Schutz unserer Mitarbeiter.
Vielen Dank!

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