Elektrotherapie & Ultraschall

Elektro- und Ultraschalltherapie

Sowohl bei der Elektro- als auch bei der Ultraschalltherapie wird versucht, Muskulatur wieder ins Gleichgewicht zu bringen und dadurch Schmerzen zu verringern. Allerdings sind die Wirkmechanismen unterschiedlich.

Elektrotherapie

4 unterschiedliche Stromarten können Schmerzen lindern, Entzündungen reduzieren, die Durchblutung anregen, Muskulatur verbessern oder Stoffwechselvorgänge beschleunigen:

  • Galvanische Ströme
  • Interferenzströme
  • Hochfrequenztherapie
  • Niederfrequente Reizströme



Besonders bei Galvanischen Strömen kann zusätzlich ein Schmerzgel unter eine Elektrode gegeben werden – das wird Iontophorese genannt. Die Behandlung dauert zwischen fünf und 15 Minuten, je nach Stromform. Bei geschwächter Muskulatur kann es sinnvoll sein, während der Elektrotherapie Kräftigungsübungen zu absolvieren.

Einsatz der Elektrotherapie

  • Lähmungen
  • Muskelverspannungen und Zerrungen
  • Schwache Muskulatur
  • Schmerzen am gesamten Bewegungsapparat
  • Inkontinenz
  • Bei Ödemen


Bei welchen Erkrankungen ist Elektrotherapie sinnvoll?

  • Rückenbeschwerden aller Art
  • MS
  • Inkompletter Querschnitt
  • Schlaganfall
  • Migränepatienten
  • Nach Sportverletzungen
  • Bei Lymphabflussstörungen



Cave bei Herzschrittmachern, künstlichen Gelenken, Tumorerkrankungen, Thrombosen, akute Entzündungen oder offenen Hautstellen.

Ultraschalltherapie

Durch die Schallwellen werden mechanische Reize im Gewebe erzeugt. Abwechselnder Druck und Entlastung auf das Gewebe verbessert die Ernährung der Zellen. Es muss immer ein Trägergel verwendet werden. Manchmal verordnet der Arzt Phonophorese, dann wir dem Trägergel ein Schmerzgel untergemischt.

Einsatz der Ultraschalltherapie

  • Rheumatische Erkrankungen
  • Sehnenreizungen
  • Muskelverspannungen
  • Narben
  • Gewebsverklebungen
  • Schmerzen
  • Chronischen Erkrankungen
  • Nach Knochenbrüchen



Direkt auf Tumore, offene Haustellen, bei Blutgerinnungsstörungen, bei fiebrigen Erkrankungen und direkt auf Nerven und Gefäßen sollte nicht geschallt werden.

Beide Therapie-Formen sind ergänzende Heilmittel. Der Arzt kann sie bei Bedarf zusätzlich zur Krankengymnastik, manuellen Therapie, manuelle Lymphdrainage oder Massage verordnen. In ganz seltenen Fällen werden Elektro- oder Ultraschallbehandlungen als alleinige Therapie verordnet. Die gesetzliche Zuzahlung ohne Befreiungskarte beträgt pro Rezept 10,00 € plus 10% der Summe, die die Krankenkasse übernimmt.

Als Heilpraktiker für Physiotherapie kann ich Ihnen sämtliche Behandlungen auch ohne ärztliche Verordnung anbieten.