Krankengymnastik

Krankengymnastik

Krankengymnastik ist im Gegensatz zur manuellen Therapie eine überwiegend aktive Form der Behandlung. Dennoch kann es, je nach Beschwerdebild nötig sein, passive Techniken durchzuführen. Nach einer ausführlichen Befundung werden zusammen mit dem Patienten Behandlungsziele festgelegt. Während der Therapie werden Übungen erlernt, die den Patienten nicht belasten, jedoch seine Beweglichkeit, Kraft, Ausdauer und Koordinationsfähigkeit verbessern. Sollten Schmerzen Aktivitäten verhindern, werden schmerzlindernde Maßnahmen verwendet. Bei immobilen Patienten kann Hausbesuch verordnet werden.

Inhalt der Krankengymnastik

Wir beginnen mit einfachen Übungen, die der Patient weitestgehend schmerzfrei durchführen kann. Gezielt Kräftigung- und Dehnungsübungen verbessern die gestörte Funktion. Bei Patienten mit Rückenproblemen wird zusätzlich an der Haltung gearbeitet und es gibt Tipps, wie Arbeitsabläufe im Büro oder im Betrieb verbessert werden können.

Bei jeder Therapiesitzung werden die Übungen gesteigert und einige Übungen für zu Hause erarbeitet. Diese Hausaufgaben werden kontrolliert und je nach Zustand gesteigert. Dabei wird immer darauf eingegangen, welche Möglichkeiten Sie als Patient haben.

Nach und nach werden Geräte wie Therabänder, Hanteln und Pezzibälle eingesetzt, um die Funktion betroffener Gelenk- und Muskelpartien  wieder herzustellen.

Die Kombination mit dem Schlingentisch erleichtert die Bewegung bei stärkeren Schmerzen. Der Sling-Trainer wird eingesetzt, wenn intensiver gearbeitet  werden kann.

Bei welchen Erkrankungen wird Krankengymnastik verordnet?

  • Bei Arthrosen in Rücken, Hüfte, Knie oder Schultern
  • Nach Operationen
  • Bei inneren Erkrankungen z.B. COPD, nach Herzinfarkten oder bei Gefäßerkrankungen
  • Bei chronischen Schmerzen
  • Bei allen Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises, auch Fibromyalgie
  • Schwindel und neurologische Erkrankungen


Wie lange darf ich Krankengymnastik machen?

Die Regelbehandlung beträgt drei Rezepte je sechs Behandlungen. In einigen Fällen gibt es den „besonderem Behandlungsbedarf“. Hier darf der Arzt bei entsprechender Diagnose ein Jahr lang regelmäßig Krankengymnastik verordnen. Auch langfristige Heilmittelverordnungen sind möglich.

10,00 € pro Verordnung und 10% dessen, was die Krankenkassen der Praxis pro Behandlung erstattet muss als Eigenanteil getragen werden. Patienten mit einer Befreiungskarte der Krankenkasse müssen keine Zuzahlung leisten.

Eine besondere Form der Krankengymnastik ist KG ZNS  oder KG Neuro.

Zusätzlich zur Krankengymnastik können Wärme- und Kälteanwendungen, Elektrotherapie und Ultraschallbehandlungen verordnet werden. Auch Massagetherapie bei verspannter Muskulatur ist möglich.

Im Anschluss ist es sinnvoll, einen Präventionskurs bei uns zu belegen.

Als Heilpraktiker für Physiotherapie kann ich Ihnen sämtliche Behandlungen auch ohne ärztliche Verordnung anbieten.